Aufnahme und Kündigung
Anmeldung (auf Formular) und Abmeldung (durch Einschreibebrief) bedürfen der Schriftform. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Eine Abmeldung kann nur zum
31.03, 30.09, 31.12 eines Kalenderjahres erfolgen und muß spätestens ein Monat vor jeweiligem Termin in der Schule eingegangen sein!
Unterrichtsausfall
Bei Unterrichtsausfällen werden die anteiligen Beiträge nur dann erstattet, wenn die Abwesenheit der Lehrperson mehr als 5 Tage im Jahr beträgt.
Schülerabwesenheit
Bei Abwesenheit des Schülers kann der Unterricht weder vergüttet noch nachgeholt werden.
Erwachsenenunterricht
Für die Teilnehmer am Instrumentalunterricht der Musikschule, die das 18. Lebensjahr vollendet und ein eigenes Einkommen haben, wird ein kostendeckender Beitrag erhoben, welcher in der Schule erfragt werden kann.
Instrumente
Grundsätzlich muß jeder Schüler ein eigenes Instrument besitzen. Bei Beschaffung eines Instruments stehen die Fachkräfte oder die Schulleitung beratend zu Verfügung.
Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere das Bundesseuchengesetz und das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen anzuwenden.
Stand: 01.10.2004
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