Schulordnung
Aufnahme und Kündigung
Anmeldung( Vertrag) und Abmeldung (durch Einschreibebrief ) bedürfen der Schriftform. Eine Abmeldung kann nur mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 31.07. oder dem 31.01. eines Kalenderjahres erfolgen und muss vor Beginn der Kündigungsfrist in der Schule eingegangen sein.
Unterrichtsausfall
Bei Unterrichtsausfällen werden die anteiligen Beiträge dann erstattet, wenn die Abwesenheit der Lehrperson mehr als 5 Tage im Jahr beträgt.
Schülerabwesenheit
Bei Abwesenheit des Schülers kann der Unterricht weder vergütet noch nachgeholt werden.
Gesundheitsbestimmung
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen ( insbesondere das Bundesseuchengesetz und das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen ) anzuwenden.
Stand : 01.08.2023