Informationen

Mitgliedsbeiträge

Monat

Instrumentalunterricht

  • Einzelunterricht

    48,00 €

    22,5 Min.

  • Einzelunterricht

    64,00 €

    30 Min.

  • Einzelunterricht

    89,00 €

    45 Min.

  • Zweierunterricht

    43,00 €

    30 Min.

  • Zweierunterricht

    58,00 €

    45 Min.

  • Gruppenunterricht

    49,00 €

    45 Min.

Erwachsenenkurse

  • Einzelunterricht

    64,00 €

    22,5 Min.

  • Einzelunterricht

    72,00 €

    30 Min.

  • Einzelunterricht

    96,00 €

    45 Min.

  • Gruppenunterricht

    65,00 €

    45 Min.

Musikalische Früherziehung ab 3 Jahre

  • Gruppenunterricht

    28,00 €

    45 Min.

Orchester

  • Orchester

    15,00 €

    75 Min.

Yoga & Pilates Abo

  • Abo 12 Monate: 45€/Monat - Mindestlaufzeit 12 Monate
  • Abo 6 Monate: 50€/Monat - Mindestlaufzeit 6 Monate
  • Abo 3 Monate: 55€/Monat - Mindestlaufzeit 3 Monate
  • Einzelkarte: 15€ für eine Einheit 
  • 10-er Karte: 140€ für 10 Einheiten - gültig für 6 Monate 
  • Abo Studenten/Schüler: 35€/Monat - Mindestlaufzeit 1 Monat 

Yoga & Pilates Kursblock

  • Kinderyoga Kursblock: 9x/75€
  • Pilates Beginner Kursblock: 9x/120€
  • Yoga Beginner Kursblock: 8x/120€
  • Yoga best age Kursblock: 8x/120€

Belly Dance 

  • Orientalischer Tanz für Einsteigerinnen, Kursblock: 5x/50€
  • Orientalischer Tanz für Kinder (girl power 6-12 Jahre), Kursblock: 5x/40€

  • Geschwisterrabatt

    -10% für jedes weitere Geschwisterkind

  • Instrumentenverleih

    10,00 €/Monat

Termine 2026

Schulordnung

Aufnahme und Kündigung

Anmeldung (Vertrag) und Abmeldung (durch Einschreibebrief) bedürfen der Schriftform. Es kann nur zweimal im Jahr gekündigt werden: zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss immer ein Monat vor dem Kündigungstermin eingegangen sein.

Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsausfällen werden die anteiligen Beiträge dann erstattet, wenn die Abwesenheit der Lehrperson mehr als 5 Tage im Jahr beträgt.

Schülerabwesenheit

Bei Abwesenheit des Schülers kann der Unterricht weder vergütet noch nachgeholt werden.

Gesundheitsbestimmung

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere das Bundesseuchengesetz und das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen)  anzuwenden.

Stand : 01.01.2025

Probestunde jederzeit möglich!

Der Unterricht findet vor Ort in der Musikschule statt.

Kontaktiere uns!